Hausanschlussprüfung


Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen nach § 18b und § 61 WHG

Für private Grundstückseigentümer hat das neue Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 umfangreiche Konsequenzen. In § 61 WHG wird das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen auf privaten Grundstücken beschrieben. Private Eigentümer sind verpflichtet den Zustand und die Funktionsfähigkeit selbst überprüfen zu lassen und den zuständigen Behörden nachzuweisen. Als Grundlage zur Untersuchung dient die DIN 1986-30. Sie schreibt die gründliche Reinigung mit Hochdruckgeräten sowie die Untersuchung mit einer Rohrkamera vor. Bei Schadenfreiheit gilt die Prüfung als bestanden. Bei erkannten Schäden muss eine Sanierung oder Reparatur erfolgen. Die Dokumentationen müssen den zuständigen Behörden nach Verlangen vorgelegt werden.

Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Andreas Wickenkamp  
Am Eichenring 13  
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16727 Oberkrämer

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